Was muss ich tun wenn ich Verpflichteter bin ?
Nach §2 GwG Abs. 1 Nr. 14, 16 sind die unten aufgeführten Branchen (neben vielen anderen)
"Verpflichtete" des GwG und müssen somit eine Reihe von Gesetzen befolgen.
Einen ersten Überblick über die Pflichten sowie praktische Tipps die sich hieraus ergeben,
finden Sie in den jeweiligen PDF-Dokumenten.
Kontaktieren Sie uns gerne wenn Sie eine individuelle Beratung erhalten möchten.

Güterhändler
Güterhändler gelten bei Annahme von Bargeldzahlungen von >10.000€ (auch Teilzahlungen und
Stückelungen die insgesamt 10.000€ oder mehr ergeben) als Verpflichtete

Steuerberater
Steuerberater sind nach dem Gesetz immer Verpflichtete und unterliegen somit vollumfänglich den Vorgaben des GwG.

Immobilienmakler
Immobilienmakler sind immer
Verpflichtete. Sobald sie also die
Vermittlung von Miet- und/oder Kaufverträgen über Immobilien oder
Grundstücke anbieten und/oder durchführen,
