Was muss ich tun wenn ich "Verpflichteter" bin ?
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und Nr. 16 GwG zählen die nachfolgend aufgeführten Branchen zu den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes. Damit gehen verschiedene gesetzliche Pflichten einher, insbesondere im Bereich
Risikoanalyse und Sorgfaltspflichten.
In unseren PDF-Übersichten erhalten Sie einen ersten Überblick über die wesentlichen Anforderungen sowie praktische Hinweise zur Umsetzung im Unternehmensalltag.
Sie möchten wissen, welche Pflichten für Ihr Unternehmen konkret relevant sind?
Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

Güterhändler
Güterhändler gelten bei Annahme von Bargeldzahlungen von >10.000€
(auch Teilzahlungen und
Stückelungen die insgesamt 10.000€ oder mehr ergeben) als Verpflichtete

Steuerberater
Steuerberater sind nach dem Gesetz
immer Verpflichtete und unterliegen
somit vollumfänglich den Vorgaben des GwG.

Immobilienmakler
Immobilienmakler sind immer
Verpflichtete. Sobald sie also die
Vermittlung von Miet- und/oder
Kaufverträgen über Immobilien oder
Grundstücke anbieten und/oder durchführen.
