Tipps zur Geldwäscheprävention für kleine Unternehmer

  GwG Beratung - Michelle Pieper  | Umsetzung | Prävention | Schulung    

Was muss ich tun wenn ich "Verpflichteter" bin ?

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und Nr. 16 GwG zählen die nachfolgend aufgeführten Branchen zu den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes. Damit gehen verschiedene gesetzliche Pflichten einher, insbesondere im Bereich
Risikoanalyse und Sorgfaltspflichten.

In unseren PDF-Übersichten erhalten Sie einen ersten Überblick über die wesentlichen Anforderungen sowie praktische Hinweise zur Umsetzung im Unternehmensalltag.

Sie möchten wissen, welche Pflichten für Ihr Unternehmen konkret relevant sind?
Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

Güterhändler

Güterhändler gelten bei Annahme von Bargeldzahlungen von >10.000€
(auch Teilzahlungen und
 Stückelungen die insgesamt  10.000€ oder mehr ergeben) als Verpflichtete

Steuerberater

Steuerberater sind nach dem Gesetz
immer Verpflichtete und unterliegen
somit vollumfänglich den Vorgaben des GwG.

Immobilienmakler

Immobilienmakler sind immer
Verpflichtete. Sobald sie also die
Vermittlung von Miet- und/oder
Kaufverträgen über Immobilien oder
Grundstücke anbieten und/oder durchführen.

Impressum | Datenschutz 

©GwG Beratung - Michelle Pieper. Alle Rechte vorbehalten. Die Inhalte auf dieser Website stellen keine Rechtsberatung nach StBerG oder RDG da.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.